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   VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682   

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VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682 (https://dejure.org/2020,23215)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06.08.2020 - B 7 S 20.682 (https://dejure.org/2020,23215)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 06. August 2020 - B 7 S 20.682 (https://dejure.org/2020,23215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 2 Nr. 7, § 28 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; BayVwVfG Art. 35 S. 2; LStVG Art. 30
    Verbot des Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke

  • rewis.io

    Verbot des Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine - lediglich auf eine Generalklausel gestützte - Polizeiverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im öffentlichen Straßenraum beanstandet und dabei auch darauf hingewiesen, dass im Bereich der Gefahrenvorsorge ein Bedürfnis bestehen könne, zum Schutz gefährdeter Rechtsgüter, namentlich höchstrangiger Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheitseinschränkungen anzuordnen (U.v. 28.7.2009 - 1 S 2200/08 - juris).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Die Behörde kann die notwendigen Maßnahmen auch an Dritte ("Nichtstörer") richten (vgl. zum Ganzen BVerwG, U.v. 22.3.2012 - 3 C 16/11 - juris).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Zur Vollziehbarkeit des Abstandsgebots bedarf es einer Konkretisierung im Einzelfall durch die zuständigen Vollzugsbeamten (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 - juris).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverfügung im Sicherheitsrecht ist aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr, wobei Anknüpfungspunkt für die sicherheitsrechtliche Anordnung die "Gefährlichkeit" des Sachverhalts ist, der mit der Allgemeinverfügung geregelt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 28.02.1961 - I C 54.57 zur "konkreten Seuchengefahr", s.a. U.v. 25.10.2018 - 7 C 22.16, U.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - juris).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2020 - 7 L 903/20

    Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Alkohol-Verkaufsverbot rechtswidrig

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer Konstellation, die der vorliegenden ähnlich ist, ein durch Allgemeinverfügung angeordnetes Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken im einstweiligen Rechtsschutz suspendiert (vgl. B.v. 25.5.2020 - 7 L 903/20 - juris) und darauf hingewiesen, die angeordnete Maßnahme des Verbots des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol im näher bezeichneten Bereich der Düsseldorfer Altstadt in den Abend- und Nachtstunden sei zum angestrebten Zweck nicht geeignet und damit keine notwendige Schutzmaßnahme.
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2020 - 13 ME 85/20

    Allgemeinverfügung; Betreuer; Heimbetretungsverbot; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Maßgeblich ist nämlich aus infektionsschutzrechtlicher Sicht der Bezug der durch die konkrete Maßnahme in Anspruch genommenen Person zur Infektionsgefahr (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 17.4.2020 - 13 ME 85/20).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverfügung im Sicherheitsrecht ist aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr, wobei Anknüpfungspunkt für die sicherheitsrechtliche Anordnung die "Gefährlichkeit" des Sachverhalts ist, der mit der Allgemeinverfügung geregelt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 28.02.1961 - I C 54.57 zur "konkreten Seuchengefahr", s.a. U.v. 25.10.2018 - 7 C 22.16, U.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - juris).
  • BVerwG, 25.10.2018 - 7 C 22.16

    Benutzung einer Sache durch die Allgemeinheit; Bündelung von

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Voraussetzung für den Erlass einer Allgemeinverfügung im Sicherheitsrecht ist aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr, wobei Anknüpfungspunkt für die sicherheitsrechtliche Anordnung die "Gefährlichkeit" des Sachverhalts ist, der mit der Allgemeinverfügung geregelt werden soll (vgl. BVerwG, U.v. 28.02.1961 - I C 54.57 zur "konkreten Seuchengefahr", s.a. U.v. 25.10.2018 - 7 C 22.16, U.v. 14.9.2017 - 3 C 4.16 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - 4 K 2/99

    Niederlassen zum Alkoholgenuß keine Sondernutzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Ob und unter welchen Voraussetzungen nämlich das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit überhaupt als erlaubnisbedürftige Sondernutzung einzustufen ist, ist umstritten und hängt zudem von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 27.10.1982 - 8 N 82 A.277 und hierzu Finger: Bettel- und Alkoholverbote im Spiegel der Rechtsprechung, KommJUr 2006, S. 441; s.a. Edhofer/Willmitzer, PdK Bay L-12, Art. 14 BayStrWG, Nr. 4.5 sowie OVG NRW, U.v. 16.6.1999 - 4 K 2/99; OVG Bautzen, B.v. 7.7.2011 - 4 A 370/10 - juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2011 - 4 A 370/10

    Niederlassen zum Alkoholkonsum bleibt Gemeingebrauch

    Auszug aus VG Bayreuth, 06.08.2020 - B 7 S 20.682
    Ob und unter welchen Voraussetzungen nämlich das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit überhaupt als erlaubnisbedürftige Sondernutzung einzustufen ist, ist umstritten und hängt zudem von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. grundlegend BayVGH, B.v. 27.10.1982 - 8 N 82 A.277 und hierzu Finger: Bettel- und Alkoholverbote im Spiegel der Rechtsprechung, KommJUr 2006, S. 441; s.a. Edhofer/Willmitzer, PdK Bay L-12, Art. 14 BayStrWG, Nr. 4.5 sowie OVG NRW, U.v. 16.6.1999 - 4 K 2/99; OVG Bautzen, B.v. 7.7.2011 - 4 A 370/10 - juris).
  • VG Augsburg, 31.05.2021 - Au 7 K 20.863

    Wohnung, Beitragserhebung, Widerruf, Widerspruch, Beitragsschuldner, Leistung,

  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 20 CS 20.1821

    Corona - Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig das Verbot des

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 6. August 2020 (Az. B 7 S 20.682) geändert.
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